In der Debatte über den Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes im Nationalrat ist die Meinung laut geworden, es sei überflüssig, die verstaatlichten Unternehmungen der Kontrolle des Rechnungshofes zu unterwerfen, weil diese Unternehmungen einen Vorstand haben, ferner einen Aufsichtsrat und eine Kontrollabteilung; außerdem sei die Mitwirkung der Betriebsräte vorgesehen; diese Kontrollen müßten genügen.Der Vorstand scheidet im vorhinein aus, denn gerade seine Arbeit bedarf ja der Kontrolle. Die Kontrollabteilung innerhalb des Betriebes ist nicht unbefangen und nicht unabhängig. Dem