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Der Rechnungshof und die verstaatlichten Betriebe

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In der Debatte über den Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes im Nationalrat ist die Meinung laut geworden, es sei überflüssig, die verstaatlichten Unternehmungen der Kontrolle des Rechnungshofes zu unterwerfen, weil diese Unternehmungen einen Vorstand haben, ferner einen Aufsichtsrat und eine Kontrollabteilung; außerdem sei die Mitwirkung der Betriebsräte vorgesehen; diese Kontrollen müßten genügen.

Der Vorstand scheidet im vorhinein aus, denn gerade seine Arbeit bedarf ja der Kontrolle. Die Kontrollabteilung innerhalb des Betriebes ist nicht unbefangen und nicht unabhängig. Dem Aufsichtsrat wird nie-niemand eine Tätigkeit zumuten, wie s'e einem Wirtschaftsprüfer oder dem Rechnungshof obliegü; ebensowenig dem Betriebsrat.

Ich kann es verstehen, wenn man in einem Ministerium gelegentlich den Rechnungshof als unbequem empfindet. Es ist kein gutes Zeichen, aber immerhin verständlich. Dem Bundesministerium für Finanzen ist es bei der letzten Novellierung des Rechnungshofgesetzes gelungen, die Kompetenzen des Rechnungshofes zugunsten des Finanzministeriums zu schmälern. Der Nationalrat hätte diese Schmälerung meines Erachtens nicht zulassen sollen. Der Rechnungshof ist ja der Gehilfe des Nationalrates: beiden obliegt die Aufgabe, die Tätigkeit der Verwaltungsorgane zu kontrollieren.

Die Pflicht zur Kontrolle kann für den Nationalrat nicht vor den verstaatlichten Unternehmungen haltmachen. Und ein besseres Organ für diese Kontrolle als einen unabhängigen und unpolitisch geführten Rechnungshof kann der Nationalrat wohl kaum gewinnen. Der österreichische Rechnungshof hat sich als objektiv, als unabhängig und unbestechlich durch alle Jahre seines Bestandes bewährt. Eine Voraussetzung für diese Bewährung ist es allerdings, daß er seinen Beamtenstab selbst ohne politische Rücksichten nach der Tüchtigkeit der Bewerber suchen kann. Der Rechnungshof kann nur mit erstklassigen Beamten arbeiten. Sollte er heute nicht alle Kräfte haben, deren er benötigt, um eine nützliche Kontrolle der verstaatlichten Unternehmungen durchzuführen, so kann er sich diese Kräfte beschaffen, wenn er ihnen entsprechende Anstellungsbedingungen bieten kann; das muß man ihm möglich machen, es steht dafür.

Seit langer, langer Zei* war es Brauch, an die Spitze des Rechnungshofes einen Mann als Präsidenten zu stellen, der in verschiedenen öffentlichen Stellungen die Verwaltung des Bundes und der Länder praktisch kennengelernt, Verantwortung getragen und sich bewährt hatte. Als Stellvertreter des Präsidenten wurde jeweils der fähigste aus der Beamtenschaft des Rechnungshofes genommen, der den internen Betrieb möglichst aller Abteilungen und die Qualitäten der einzelnen Beamten und Angestellten kannte. Und diese Praxis war.gut und hat sich bewährt.

Man hält es heute für gut, die Besetzungen in den Ämtern proportional nach der Stärke der politischen Parteien mit politisch punzierten Kräften vorzunehmen. Ich glaube nicht, daß sich diese Praxis bewähren wird und finanziell tragbar ist. Beim Rechnungshof jedenfalls wäre ein solcher Vorgang ganz abzulehnen. Politische Einflüsse müssen von einer sachlichen Kontrolle vollkommen ferngehalten werden; der Nationalrat muß sich auf die Objektivität und Sachlichkeit des Rechnungshofes absolut verlassen können.

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