Ich knüpfe an eine Arbeitstagung des Internationalen Kongresses für zivilgerichtliches Verfahren an, der kürzlich in Wien tagte. Univ.-Prof. Dr. S c h i m a erwähnte eine Aeußerung des Ersten Präsidenten des Obersten Gerichtshofes, Dr. Ströbele : Die große Anzahl der Fälle, in denen der Oberste Gerichtshof sich ausschließlich mit verfahrensrechtlichen Fragen zti beschäftigen habe, sei erschreckend. Professor Doktor S c h im a erklärte, daß gerade diese Aeußerung ihn .veranlaßt habe, über das Thema „Richterliche Bindung und richterliche Frei' heit im Zivilprozeßrecht“