Der Grundsatz, daß jede soziale Ordnung, wenn sie Bestand haben soll, nach Recht und Gerechtigkeit gefügt sein muß, wird im allgemeinen ohne weiteres zugegeben. Aber die babylonische Begriffsverwirrung unserer Zeit hat doch auch nicht wenigen dafür den Blick getrübt. Sie sehen entweder gar nicht, daß es sich da und dort im privaten und öffentlichen Leben um Rechtsfragen handelt, oder sie meinen, man müsse aus anderen, gegenwärtig wichtigeren Gründen solche belanglose theoretische Erwägungen beiseite lassen. Daneben gibt es freilich auch heute Menschen, die für Recht und Unrecht