In einem seiner letzten Aufsätze, die Vizekanzler Dr. Schärf in der sozialistischen Monatsschrift „Zukunft“, pg. 233 ff., „Staat und Kirche in Österreich“, veröffentlichte, führt der Verfasser aus: „Das Gesetz über die interkonfessionellen Verhältnisse der Staatsbürger regelt die Grenzfälle; das Katholikengesetz vom 17. Mai 1874 über die äußeren Rechtsverhältnisse der katholischen Kirche zog den Schlußstrich unter die Neuregelung, in deren Durchführung unter anderem der sogenannte Religionsfonds ausdrücklich zum staatlichen Eigentum erklärt wurde.“ Der Herr