Als im April 1945 die nationalsozialistische Herrschaft in Österreich beseitigt wurde, entstand in weiten Kreisen der Bevölkerung die Meinung, daß damit auch die unter diesem Regime eingeführten Gesetze automatisch ihre Wirksamkeit verloren hätten. Dies galt vor allem von solchen Gesetzen, die in .besonderem Maß das Gepräge der nationalsozialistischen Weltanschauung tragen, wie dies bei dem 1938 in Österreich eingeführten Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechtes der Eheschließung und der Ehescheidung der Fall ist. Dazu kam, daß die auf Grund dieses Gesetzes in Österreich