Es gehört ein anerkennenswertes Maß von Unverdrossenheit dazu, sich in diesen Zeitläuften um eine Charta der Menschenrechte zu bemühen. Dies war die Aufgabe einer Kommission des Wirtschafts-und Sozialrates der Vereinten Nationen, die Ende Juli in Genf tagte. Es lag ihr der Entwurf einer Satzung vor, den der britische Vertreter als ein untaugliches Instrument für den hohen Zweck bezeichnete, dem er zu dienen hätte. Nach seiner und anderer Delegierter Ansicht enthielt er weniger, als in den meisten abendländischen Konstitutionen hinsichtlich der Persönlichkeitsrechte ohnehin statuiert