Auf Schweizer Autobahnen wird seit dem 1. Jänner 1985 für alle Motorfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen eine jährliche Abgabe von 30 Franken1) eingehoben. Sie erfolgt durch den Kauf einer Vignette, die an einer bestimmten Stelle der Windschutzscheibe anzubringen ist. Die Abgabe trifft sowohl inländische als auch ausländische Fahrzeuge und ist mit zehn Jahren befristet. Da neben den offizi-eilen Verkaufsstellen wie Zollämter auch private Stellen wie Automobilclubs, Garagen, Tankstellen und so weiter diese Vignette führen, ist die Beschaffung einfach.Die Autobahngebühr wurde mit der schwierigen