Als im Frühjahr 1919 die Wahlen in die konstituierende Nationalversammlung nach dem Listenwahlrecht erfolgten — bei dem es bis heute geblieben ist — war eine Errungenschaft verlorengegangen, um die Österreichs Völker, besonders die breiten Schichten, zwei Generationen hindurch gerungen hatten: das freie und direkte Wahlrecht. Das Jahr 1906 hatte endlich dieses langersehnte allgemeine, gleiche, geheime, freie und direkte Wahlrecht gebracht; aber nur zweimal, 1907 und 1911, wurde der österreichische Reichsrat nach diesen Grundsätzen gewählt, und die Abgeordneten bezeichneten sich