Bewegung kam in die Schulpolitik durch das „Hamburger Abkommen“ („Neufassung des Abkommens zwischen den Ländern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiet des Schulwesens“), das die Ministerpräsidenten im Oktober 1964 abschlössen. Der hier wesentliche Artikel 4 legt fest: „(1) Die für alle Schüler gemeinsame Unterstufe trägt die Bezeichnung Grundschule.(2) Dde auf der Grundschule aufbauenden Schulen tragen die Bezeichnungen ,Hauptschule', .Realschule' oder .Gymnasium'.(3) Grundschule und Hauptschule können auch die Bezeichnung .Volksschule' tragen,“Damit wird