Der nachstehende Aufsatz stellt ein in seinen letzten Konsequenzen überaus weitreichendes verfassungsrechtliches Thema auf Grund nicht mehr zu übersehender Tatsachen zur Debatte. Man könnte die Frage -Scharf so formulieren: Siegt doch der ständische Organisationsgedanke im Geiste über die alte parlamentarische Repräsentation des Volkswillens? Und welche Übel können auf einem nur durch die Macht von Wirtschaftsgruppen getragenen, nicht durch einen das ganze Staatsvolk umfassenden konstruktiven Plan entstehen? Die hier wiedergegebene Untersuchung regt mancherlei Nachdenklichkeiten an.