„Das Gesetz ist derart kompliziert gemacht, daß es bis heute nicht zur Anwendung gekommen ist. Das war eine politische Augenauswischerei”, ärgert sich der Präsident der österreichischen Richtervereinigung, Udo Jesionek, über die Praktiken rund um die Strafprozeßordnung 1978.Nach der im Juli 1978 in Kraft getretenen Regelung soll jenen Verbrechensopfern, denen „rechtskräftig eine Entschädigung wegen Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung oder wegen einer Schädigung am Vermögen zuerkannt worden ist” (Gesetzestext), ein staatlicher Vorschuß auf die