Der Bonner Bundestag hat vor einiger Zeit die Beratung zweier Vorlagen zu einem Partedengesetz in Angriff genommen. War man zuerst bemüht, einen gemeinsamen Entwurf aller im Bundestag vertretenen Fraktionen zustande zu bringen, so kam es jetzt mangels einer Einigung zu einer Vorlage der Regierungsparteien und der Opposition. Der Gesetzesentwurf versucht, den Art. 21 des Bonner Grundgesetzes zu ergänzen, der die Stellung der politischen Parteien folgendermaßen regelt:1. Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß