Mit Jahresbeginn 1993 wurde der Kinderabsetzbe-trag erhöht und nach der Zahl der Kinder gestaffelt. Dafür fielen beispielsweise die Berücksichtigung der Kinderzahl bei den sonstigen Bezügen - also beim 13. und 14. Gehalt - sowie der Zuschlag zur Familienbeihilfe weg.