Das Bundesgesetz über den Nationalfedertag wurde im Vorjahr am25. Oktober, am Vorabend des Tages beschlossen, an dem vor damals zehn Jahren die immerwährende Neutralität zum Gesetzesbeschluß erhoben wurde; seit dem Wiedererstehen Österreichs waren es schon zwanzig Jahre.Es ist eigentlich verwunderlich, daß es zur Beschlußfassung über den Nationalfeiertag so lange gedauert hat. Denn eindeutig kann festgestellt werden, daß die Voraussetzungen, einen Nationalfeiertag zu begehen, in dem neu erstandenen Österreich andere sind als in der Ersten Republik.• In der Ersten Republik fehlte es
In diesen Tagen gedenken wir der Zeit, da vor 20 Jahren Österreich wiedererstanden ist. Die Leidenszeit der Jahre vorher wirkte noch bis in diese Tage des wiedererstandenen Österreichs. Es war keine Feier mit lauten Allelujahrufen; zu allgemein sichtbar waren noch die Trümmer und Zerstörungen, auch das viele Leid, das uns zurückgelassen wurde.Trotzdem war der Glaube an das wiedererstandene Vaterland lebendig und stark. Dieser Glaube war stark genug, aus dem damaligen Chaos einen Weg in die Zukunft zu bahnen.“Yj^ir hatten aus der Vergangenheit gelernt und wollten ^V es in der Zukunft