Von allen anderen finanziellen Leistungen, die der Katholik für kirchliche Zwecke zu erbringen hat, unterscheidet sich der Kirchenbeitrag in seiner gegenwärtigen Rechtsform grundlegend: Er ist nicht, wie etwa Kollekten oder das Monatsopfer für die Caritas, eine freiwillige Leistung, sondern ist durch kirchliches und staatliches Recht vorgeschrieben und erawingbar. Er ist aber auch der Höhe nach festgesetzt, der zu entrichtende Beitrag ist also keineswegs dem Belieben des einzelnen Katholiken überlassen.Diese Tatsache zwingt selbstverständlich zu einer sorgfältigen Überlegung, ob die