Artikel 1 der Bundesverfassung lautet: Österreich ist eine demokratische Republik, ihr Recht geht vom Volk aus.Was besagt nun dieser in zwei Sätze geformte Verfassungsartikel? Daß das Volk berufen ist, Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung auszuüben.Daraus folgert zwangsläufig, daß die Mitwirkung der Bürger zur Erhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung verlangt wird. Wenn wir den Staat bejahen, so ist es selbstverständlich, daß wir diesen Staat, der für uns Vaterland, Heimat, Kultur- und Wirtschaftsraum ist, vor allen Gefahren schützen, insbesondere vor jenen, die an seinem