Als Trinkwasser abgegebenes Wasser unterliegt den Bestimmungen des Lebensmittelrechtes und des Sanitätsrechtes. Trinkwasser muß hygienisch einwandfrei und frei von Schadstoffen sein. In Richtlinien der Sanitätsverwaltung sowie im Lebensmittelkodex werden Anforderungen an die Trinkwasserbeschaffenheitfestgelegt. Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, daß bei Einhaltung der vorgesehenen Werte gesundheitliche Ris-ken nicht bestehen; inwieweit im Einzelfall kurz- oder längerfristige Überschreitungen solcher Werte toleriert werden können, ist auf fachlicher Ebene zu beurteilen. Inwieweit