Fünf Monate nach dem Inkrafttreten des Wohnbauförderuhgsgeset- zes 1968 fehlen noch immer in zwei Bundesländern jene jeweils drei Durchführungsverordnungen, die für das Funktionieren des Systems unbedingt erforderlich sind. Die säumigen Schlußlichter bilden Burgenland und Kärnten.Während die Verzögerungen im Burgenland durch die Landtagswahlen und die folgenden Verhandlungen ru‘nd um die Regierungsbildung noch irgendwie verständlich sind, fehlt für Kärnten jedes Motiv. Den Schaden haben allerdings die Wohnungswerber und die Bauwirtschaft in den betreffenden Ländern. Solange