Anläßlich der Eröffnung der Verhandlungen wischen Österreich und der EWG am 19. März 1965 in Brüssel hat Vizekanzler Dr. Bock namens der Bundesregierung den Standpunkt und die Vertragsziele Österreichs dargelegt und dabei unter anderem erklärt, daß die Zielsetzung des Vertrages eine „weitgehende Angleichung der österreichischen Agrarpolitik an die sich auf Grund des Römer Vertrages ergebende gemeinschaftliche Agrarpolitik“ sei. Diese Grundsatzerklärung wurde insbesondere während der „Agrar-runden“ im Mai 1965 und Ende Jänner 1967 wiederholt und dem Inhalt nach noch klarer