Die KRAZAF-Finanzierungsre-gelung läuft mit Ende dieses Jahres aus, und es wird für jene Krankenanstalten, die bisher Zuschüsse aus dem Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds erhalten haben, die Finanzierung ihrer Leistungen neu geregelt. Konfessionelle Krankenanstalten stellen dabei einen wesentlichen Teil der öffentlichen beziehungsweise der gemeinnützig geführten Krankenanstalten dar. Ihre Finanzierung wird aufgrund der neuen Regelungen für die nächsten Jahre sichergestellt, und die Träger dieser Krankenanstalten werden - so wie bisher - in den wesentlichen Entscheidungsgremien