In begreiflicher Anteilnahme diskutiert in diesen Tagen die Öffentlichkeit die Frage, ob ein Dirigent berühmten Namens in Wien wieder als Orchesterleiter zugelassen werden soll. Geht es doch um nichts Geringeres, als ob das beste Wiener Orchester tfnd eines der berühmtesten Orchester der Welt wieder unter einem Führer von unbestrittenen musikalischen Qualitäten musizieren kann oder nicht. Die Feststellung des persönlichen Verschuldens, auf das es hier ankommt und die nur nach genauer Kenntnis des der Prüfung unterworfenen Sachverhalts möglich ist, muß natürlich den hiezu berufenen