FURCHE: Soll man Rechtsbrecher einsperren?THOMAS FIEGLMULLER: Der Rechtsstaat hat das Recht und die Pflicht, auf einen Rechtsbruch zu reagieren. Die Frage ist nur, mit welchen Mitteln er dies tut. Ich bin überzeugt, daß das „Einsperren“ keine adäquate Möglichkeit ist, einen Menschen zu bessern. Vor allem kommt es in der Haft zur Ghettobildung: Wenn auf engstem Raum problematische Menschen beisammen sind, ist die Ansteckungsgefahr zum Bösen immer stärker als die zum Guten.FURCHE: Was sollte man statt dessen tun?FIEGLMULLER: Für manche Personengruppen mag der Freiheitsentzug das