Auch auf dem Lande kommt es immer häufiger vor, daß eine christliche Gemeinde, insbesondere der Pfarrer, vor die Frage gestellt wird: Wie verhalte ich mich, wenn die Angehörigen für einen 'lieben Verstorbenen um ein kirchliches Begräbnis bitten? In der Pfarrkartei ist aber vermerkt: „N. N. o. B“ (ohne i*el. Bekenntnis), „aus der Kirche ausgetreten am 2. 11. 1972 ..Das Kirchenrecht gibt ein klares Nein zur Antwort. Müßte nicht daher für mich als Pfarrer der Redlichkeit halber mein klares Nein folgen? Der nun Verstorbene wußte ja um diese Satzungen der kirchlichen Gemeinschaft. Er