Die Bundesregierung faßte bereits im Jahre 1961 den grundsätzlichen Beschluß, die österreichische Landesverteidigung als Umfassende Landesverteidigung aufzubauen. Organisatorisch sollte sich diese in militärische, zivile, wirtschaftliche und geistige Landesverteidigung unter der Federführung des jeweils zuständigen Ministeriums in Koordination mit dem Verteidigungs-mindsteritum gliedern. Mit dem Regderungsbeschluß vom 20. Februar 1962 wurde ein Organisatfonsschema geschaffen und die Bildung von Arbeitsausschüssen eingeleitet. Ein weiterer Regderungsbeschluß vom 11. Mai 1965 erteü(te