Am 31. März lief die Begutachtungsfrist für einen vom Innenministerium erarbeiteten Beamtenentwurf für ein neues Personenstandsgesetz (FURCHE25/1980) ab. Nicht nur kirchliche Stellen, sondern auch Landesregierungen und Rechtsanwälte stießen sich an einem Punkt: daß künftig für die Eintragung in die Personenstandsbücher nicht mehr nach dem Religionsbekenntnis gefragt werden sollte. Noch im heurigen Jahr ist mit einem endgültigen Entwurf zu rechnen. Die FURCHE sprach mit SPÖ-Zentralsekretär Karl Blecha und Innenminister Erwin Lanc, um zu erfahren, was von der Regierungsvorlage zu erwarten ist