Noch in der Nacht zu jenem Freitag im August 1956, an dem die westdeutsche KP in Karlsruhe durch das Bundesverfassungsgericht verboten wurde, pinselten die Agitationskolonnen der Kommunisten in den Städten und Dörfern an Häuser und Wände die weißleuchtende Parole: Die KPD kann man nicht verbieten, sie wird immer weiterleben!Am nächsten Tag wurde es dennoch offenbar. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wurde die KP als verfassungsfeindliche Organisation aufgelöst und damit aus dem öffentlichen Leben der Bundesrepublik entfernt. Der Schritt von der legalen Tätigkeit der