Das Bundesgesetz über die Bekämpfung unzüchtiger Veröffentlichungen und den Schutz der Jugend gegen sittliche Gefährdung, also das Schmutz-und-Schund-Gesetz, soll eine Ergänzung erhalten, durch die auch das öffentliche „Feilbieten und der Verkauf" bestimmter „Comics“ an Jugendliche verboten werden soll. Der entsprechende neue § 13 a, der als Regierungsvorlage im zuständigen Nationalratsausschuß zur Beratung gelangt, hat bereits eine öffentliche Diskussion ausgelöst. Man läuft Sturm gegen den geplanten, allerdings zum Teil mißverstandenen Paragraphen. Nicht etwa deshalb,