Die Gemeinden oder Gemeindeverbände sind Schulerhalter der allgemeinbildenden Pflichtschulen. Die Dörfer haben in der Regel für eine Volksschule zu sorgen, die Marktorte überdies für eine Hauptschule, oft auch für eine Sonderschulklasse und für einen Polytechnischen Lehrgang. In den Gerichtsbezirksvororten und Kleinstädten befinden sich meistens zwei Volks- und zwei Hauptschulen, eine Sonderschule oder Sonderschulklassen im Verband einer Volksschule, ein Polytechnischer Lehrgang (zuweilen als selbständige Schule), eine landwirtschaftliche Berufsschule und häufig auch eine gewerbliche