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Schulsorgen in der Gemeinde

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Die Gemeinden oder Gemeindeverbände sind Schulerhalter der allgemeinbildenden Pflichtschulen. Die Dörfer haben in der Regel für eine Volksschule zu sorgen, die Marktorte überdies für eine Hauptschule, oft auch für eine Sonderschulklasse und für einen Polytechnischen Lehrgang. In den Gerichtsbezirksvororten und Kleinstädten befinden sich meistens zwei Volks- und zwei Hauptschulen, eine Sonderschule oder Sonderschulklassen im Verband einer Volksschule, ein Polytechnischer Lehrgang (zuweilen als selbständige Schule), eine landwirtschaftliche Berufsschule und häufig auch eine gewerbliche Berufsschule.

Die Schulerhaltung bedeutet für die Gemeinden beziehungsweise Gemeindeverbände zunächst die Beistellung und Erhaltung des Schulraumes selbst, nicht minder aber auch der Schuleinrichtung und der Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln. Dazu kommen die Kosten für Beleuchtung, Beheizung und Reinigung sowie der persönliche Sachaufwand dafür. Auf der Ebene der Gemeinden erscheint aber nicht nur die eigene Schule (Volksschule) im ordentlichen und im außerordentlichen Voranschlag mit entsprechenden Haushaltsstellen, eine nicht selten höhere Belastung stellen die Schulbeiträge zu den Sprengelschulen der Schulgemeindeverbände aller Art dar, der Hauptschulen, Sonderschulen, Polytechnischen

Lehrgänge und berufsbildenden Pflichtschulen.

Eine Betrachtung der Details beginnt am besten mit den Volksschulen. Im Schuljahr 1965/66 hatten 88 Prozent ein eigenes Schulgebäude, und 9,5 Prozent teilten sich darin mit einer anderen allgemeinbildenden Pflichtschule; nur ein halbes Prozent benützte ein anderes Schulgebäude und 2 Prozent ein adaptiertes Mietobjekt. Dasselbe günstige Bild zeigt sich auch in der Unterbringung der Klassen: Nur 7,7 Prozent der 17.692 Volksschulklassen hatten Wechselunterricht, das ist weniger als 1960 und vor allem als 1950 und früher. Nicht minder aufschlußreich ist das Alter der Schulgebäude, in denen die Volksschulen bestehen, und zwar

Zahl der Volksschulen 1965/66:4295 1960/61:4393 davon in % In Schulgebäuden, die erbaut wurden nach 1945 25,6 17,4 zwischen 1901 und 1945 26,2 28,1 zwischen 1850 und 1900 37,4 41,6 vor 1850 10,8 12,9

Die Zahlen brauchen nicht kommentiert zu werden, sie sprechen für sich selbst: Die Gemeinden haben mit Unterstützung der Länder (Schulbaufonds u. a.) Gewaltiges geleistet — und diese Anstrengungen werden unvermindert fortgesetzt.

Raumplanung tut not

Man wird aber nicht übersehen dürfen, daß mit dem Wandel im Volksschulwesen (Absaugen der Volksschuloberstufen, Auflassung von Kleinschulen) eine Verlagerung der Aufgaben auf die Märkte und Städte vor sich geht, dorthin strömen neue Schülergruppen, dort wird der Schulraum aus diesem Grunde knapp. Für alle künftigen Neubauten ist daher eine gründliche Standort-und Raumplanung erforderlich.

Auf dem Hauptschulgebiet, dem Bereich der Schulerhaltung der Märkte und Städte, häufig in der Form von Gemeindeverbänden, wird man vor allem die starke Ausweitung des Hauptschulnetzes bemerken müssen.

Das berühmte „Neunte“

Neu im allgemeinbildenden Pflichtschulwesen sind die Polytechnischen Lehrgänge, die zu Schulbeginn 1966/67 in 629 Standorten mit 1113 Klassen und 32.040 Schülern errichtet wurden. Über ihre Unterbringung liegen bisher keine Übersichten vor, aus zahlreichen Einzelberichten läßt sich jedoch erkennen, daß die dabei entstandenen gewaltigen Schwierigkeiten gemeistert wurden, wobei freilich auf schulfremden Raum und Wechselunterricht ausgewichen wurde. Da nur zirka 10 Prozent der Polytechnischen Lehrgänge als selbständige Schulen bestehen, wurde mit der organisatorischen Verbindung mit der Haupt-, Volks- oder Sonderschule in der Regel auch die dringliche Lösung der räumlichen Unterbringung sowie der Einrichtung und Ausstattung gefunden. Nur so und mit viel Mut zur Improvisation und in der Entscheidung und Verantwortung waren die Standortgemeinden überhaupt in der Lage, rechtzeitig und — wie alle Landesschulräte feststellten — weitgehend „reibungslos und ordnungsgemäß“ zu beginnen.

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