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Schulprobleme

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Auf Grund der Bundesverfassung werden die einzelnen Bundesländer zur Erlassung von Ausführungsgesetzen und zur Vollziehung hinsichtlich des Aufbaues und der Organisationsformen sowie der Errichtung, Erhaltung und Auflassung der öffentlichen Pflichtschulen verhalten. Die betreffenden Rechtsnormen beziehen sich im wesentlichen auf die Erhalter der öffentlichen Pflichtschulen, der Volks-, Haupt- und Sonderschulen, der Polytechnischen Lehrgänge, sowie der gewerbl;chen und kaufmännischen Berufsschulen. Schulerhalter sind in Niederösterreich die Gemeinden, Gemeindeverbände (Schulgemeinden) oder das Land selbst. Diese haben für alle Pflichtschüler die notwendigen Schulgebäude, den Sachaufwand, und allenfalls auch die erforderlichen Schü'?rheime bereitzustellen. Die Schüler können eine optimale Bildung natürlich am leichtesten dort erreichen, wo die besten Bildungseinrichtungen bestehen. Dazu gehören zunächst die Volksschule mit

vier Schulstufen und. dann die Hauptschulen mit zwei Klassenzügen, die jeweils einen reibungslosen Ubertritt in eine allgemeinbildende höhere Schule ermöglichen sollen, und für Berufsschüler schließlich eine leicht erreichbare, ganzjährig geführte, oder aber eine' lehrgangsmäßig geführte gewerbliche oder kaufmännische Berufsschule.

Ländliche Intelligenzreserve

Diese Schultypen, welche die Schüler, entsprechend ihren Fähigkeiten zu den höchsten Leistungen führen“ sollen, sind oft nicht einmal in den dicht besiedelten Gebieten, in denen nur geringe Bevölkerungsschwankungen zu verzeichnen sind, in einer ausreichenden Anzahl vorhanden. Umsoweniger ist dies im größten österreichischen Bundesland Niederösterreich, das im Jahre 1965 noch 1652 Gemeinden aufwies, von denen 1354 weniger als 1000 Einwohner hatten, zu erwarten. 1965 gab es in Niederösterreich 440 einklas-

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