Seit Monaten ist die Umwandlung der österreichischen Industrie-Verwaltungs-Ges. m. b. H. (ÖIG) in eine Holding (darunter versteht man die Zusammenfassung rechtlich selbständiger Unternehmungen durch Übertragung von Kapitalanteilen zu einer Dachgesellschaft, der gleichfalls Rechtspersönlichkeit zukommt) im Gespräch, und man erwartet, daß es in den nächsten Wochen zu einer Entscheidung kommen wird. Nach einem der letzten zur Diskussion stehenden Vorschläge soll die ÖIG in eine Eigentümer-Holding als Dachgesellschaft aller verstaatlichten Unternehmen umgewandelt werden, indem man dieser Holding alle Aktien und Stammanteile der verstaatlichten Unternehmungen überträgt. Die Holding hätte dann nach Paragraph 15 Aktiengesetz ein Weisungsrecht in allen Finanzierungs- und Investitionsfragen gegenüber ihren Tochterunternehmungen. Sie hätte weiter die Möglichkeit, Anleihen auf dem Kapitalmarkt zu günstigeren Konditionen aufzunehmen, da sie eine „Erste Adresse“ (in der Geschäftssprache Kreditnehmer, an dessen Bonität absolut kein Zweifel besteht) in Österreich wäre, und natürlich hätte die Holding auch das Recht, Aktien oder Unternehmensanteile zu veräußern und die erzielten Veräußerungserlöse in jene ihrer Tochterunternehmungen zu investieren, deren Wachstumschancen am größten sind.