Jede Ehescheidung bringt nicht nur menschliche Probleme mit sich. Sie wirft auch vermögensrechtliche Fragen auf, die sehr gewissenhaft verhandelt und gelöst werden müssen.• Unterhalt: Nach aufgelöster Ehe hat jener Ehegatte Anspruch auf Unterhalt, der nicht oder wenigstens nicht überwiegend schuldig geschieden wurde. Meist ist das die Frau. Sie hat den Anspruch auf ein Drittel des Nettoeinkommens des Mannes, wobei sein Jahresnettoeinkommen zu ermitteln, dieses durch zwölf zu dividieren und davon dann ein Drittel zu errechnen ist. Verdient auch die Frau, dann werden die Einkünfte von
Mit dem Ende der Legislaturperiode geht auch eine Ära der Justizpolitik zu Ende: Christian Broda und Walter Hauser treten ab. Und mit ihnen auch Verteidigungsminister Otto Rösch. .