„MAN HOFFT, DASS SELBST DIE ERSTEN MITGLIEDER mit Vergnügen sich herbeylassen werden, zuweilen in den Schatten zu treten, um ihren jüngeren Kunstgenossen die Stellung im Hauptlichte zu vergönnen. Man glaubt bei Vertheilung der Rollen auf übertriebene und unbescheidene Meinungen vom eigenen Talente keine Rücksicht nehmen zu dürfen.”Die „Gesetze und Anordnungen für das Schauspiel und die Oper des k. k. privilegierten Theaters an der Wien” aus dem Jahre 1808, in denen diese nach eineinhalb Jahrhunderten unverändert gültigen Sätze wörtlich nachgelesen werden können, sind noch