In der nächsten Zeit wird im Zusammenhang mit der Strafrechtsreform zweifellos auch die Berechtigung der sogenannten „ethischen" Indikation für Abtreibungen erörtert werden. Es sei daher gestattet, einiges zu diesem Thema zu lagen.Obwohl der Verfasser selbst überzeugter Katholik ist, gehen die folgenden Erwägungen nicht vom eigentlich christlichen Standpunkt aus; sie haben nur die Ehrfurcht vor dem Menschenleben und dessen Schutz durch das Straf- recht im Auge und denken nicht nur an die nächsten, sondern auch an die ferneren Folgerungen, die eine etwaige Freigabe solcher