„Wir rechnen nicht mit einer Flut von Anträgen”, meint der Leiter der im Bonner Bundesministerium des Innern eingerichteten Prüfstelle für Fernsprechabhörwünsche der deutschen ‘Geheimdienste. Bei seinem Büro handelt es sich um jene Dienststelle, die seit dem 1. November zu prüfen hat, ob und welche Fernsprecher in der Bundesrepublik vom „Verfassungsschutz” und den anderen Abwehrorganisationen kontrolliert werden dürfen. An diesem ersten Novemberfreitag ist in der Bundesrepublik nämlich das „Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Femmeldegeheimnisses” in Kraft