Die Regierungsvorlage zum neuen Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) mag bis jetzt ohne viel Aufmerksamkeit der öffentlichst im Parlament behandelt worden sein und auch gute Aspekte bringen - in ihr birgt sich aber Sprengstoff!Während das noch gültige Gesetz vorsieht, daß zur Sicherung der körperlichen Entwicklung des Kindes „von der Empfängnis an“ die Landesgesetzgebung zu be^ stimmen hat, soll diese Bestimmung im neuen JWG gänzlich wegfallen.Es ist zwar denkbar, daß einzelne Bundesländer auch unabhängig von der im JWG festgelegten allgemeinen Zielrichtung aus eigener Initiative