1. Oktober 1968: In der UdSSR tritt die neue Familiengesetzgebung in Kraft, die drei Monate lang leidenschaftlich diskutiert und schließlich auf der IV. Tagung des Obersten Sowjet in diesem Sommer angenommen wurde.Es liegt auf der Hand, daß die Bolschewiken, die vor nunmehr 50 Jahren die Macht ergriffen, sich nicht mit den Familiengesetzen des zaristischen Rußland zufriedengeben konnten. Fort mit dem Erbe der Vergangenheit! In Ermangelung einer vernünftigen Lösung mußte wenigstens Neues her. So räumten die ersten Erlässe der Sowjetmacht mit den „alten überholten Grundsätzen“ auf.