„Das unterzeichnete... Abkommen zwischen Polen und der Bundesrepublik schafft jedoch nur den allgemeinen Rahmen für die gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen bis 1974, ohne von vornherein seine volle Reichweite zu definieren. Daher wird man sich erst an Hand der Handels- und Wirtschaftspraxis von der konkreten Entwicklungsrichtung überzeugen können, inwiefern sie wirkliche Fortschritte in den gegenseitigen Beziehungen zeitigen und welche konkreten Früchte sie bringen wird. Die Praxis wird erweisen, welche Haltung die Bundesrepublik und die westdeutsche Industrie auf dem Boden einer