Seiner Natur nach ist das Unternehmen ein Sozialgebilde, dessen Sinn und Zweck die Beschaffung von Wären oder Dienstleistungen für den Markt unter Zusammenarbeit aller darin Beschäftigten und zur Erzielung von Einkommen für alle ist. Die Funktionen derer, die durch diese Zusammenarbeit den Unternehmenszweck erfüllen, sind verschieden, jedoch ihr gemeinsamer Nenner ist, von der Natur des Unternehmens her gesehen, die Unternehmerfunktion. Der vom Unternehmenszweck indizierte Ort des Einsatzes der Unternehmerfunktion ist überall dort, wo der Produktionsprozeß produktiver gestaltet werden kann. Das ist der ganze Bereich des Unternehmens. Je allseitiger und intensiver die Unternehmerfunktion wirksam wird, um so höher wird der Ertrag für alle am Unternehmen Beteiligten sein, um so größer sein Ertrag für die Volkswirtschaft im ganzen, also für das Gemeinwohl, um so gesicherter sind die Arbeitsplätze,