Das burgenländische Schulwesen hat eine von den übrigen Bundesländern abweichende Entwicklung genommen, die durch die Übernahme der ungarischen Gesetzgebung im Jahre 1921 begründet ist. Damals gab es Staats- und Gemeindeschulen, in den allermeisten Fällen herrschte jedoch die konfessionelle Schule vor (katholisch, protestantisch, israelitisch). Auch diese war nach dem Gesetz eine öffentliche Schule, sie unterstand jedoch weitestgehend der kirchlichen Einflußnahme. Der Pfarrer war ursprünglich der Direktor der Schule (Kardinal Piffl hat jedoch schon 1923 die Lehrer allgemein mit der