Die steile Aufwärtsentwicklung des österreichischen Ausländerfremdenverkehrs nach dem zweiten Weltkrieg, vor allem aber nach Abschluß des Staatsvertrages im Jahre 1955 und die im Verlaufe dieser Entwicklung errungene führende Stellung Österreichs als internationales Reiseland hat die Bedeutung des inländischen Gastes für den österreichischen Fremdenverkehr in der Öffentlichkeit zu Unrecht in den Hintergrund gerückt. Nun ist es wohl zutreffend, daß der ausländische Gast schon allein aus devisenpolitischen Grün den nicht ersetzt werden kann, darüber hinaus aber auch ein