Die Wiedererrichtung der Vorarlberger Arbeiterkammer ging anders vor sich als in „Innerösterreich“: Das Kammergesetz vom 20. Juli 1945 hatte für das Bundesland Vorarlberg keinen eigenen Kammersprengel vorgesehen. Der entsprechenden Novellierung dieses Gesetzes war ein Beschluß der Landesexekutive des ÖGB vorangegangen, die Arbeiterkammer wieder zu errichten. Im Juni 1946 konnte schließlich die erste Vollversammlung zusammentreten. Die Bürotätigkeit wurde in einer fünf Zimmer großen Privatwohnung in Feldkirch aufgenommen. Übrigens unterscheidet sich die Vorarlberger Arbeiterkammer
Gewiß, nicht nur die landschaftliche Schönheit Vorarlbergs, sondern auch seine Textilindustrie ist den Österreichern diesseits des Arlbergs, den „Innerösterreichern“, wie die Vorarlberger sagen, bekannt. Wer aber möchte annehmen, daß mehr als ein Drittel der Bevölkerung des Ländles seinen Lebensunterhalt als Arbeiter oder Angestellter verdient? Von den über 270.000 Bewohnern Vorarlbergs — 1951 waren es noch 190.000 — zahlen'rund 75.000 Umlage für die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg. Und weil im „Ländle“ manches anders als im übrigen Österreich ist,