Bachers zweites Generalintendantenjahr bescherte dem Chef des österreichischen Rundfunks unversehens eine Quelle neuer Schwierigkeiten: man will dem unbequemen Rundfunkchef durch eine Prüfungskommission Spielraum nehmen.Diese Prüfungskommission ist im Rundfunkgesetz ausdrücklich vorgesehen. Im § 14 heißt es, daß eine dreiköpfige Kommission aus Sachverständigen und Buchprüfern zu bestellen ist, die den österreichischen Rundfunk nicht nur auf Ordnungsmäßigkeit, sondern gleichzeitig auch auf Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit prüfen soll.Nun ist diese Kommission ein absolutes Novum in