Trotz der Verankerung des bundesstaatlichen Prinzips in unserer Bundesverfassung ist die verfassungsrechtliche Konstellation Österreichs kopflastig zugunsten des Gesamtstaates. Den österreichischen Ländern fehlen im Vergleich etwa zur Schweiz oder zur Bundesrepublik Deutschland entscheidende Kompetenzen: Steuerhoheit, Gerichtsbarkeit, Polizeihoheit.Dabei wäre gerade die Verwirklichung von mehr Föderalismus die beste Garantie und Kontrolle für die Teilung der drei Staatsgewalten, der Gesetzgebung, der Verwaltung und der Gerichtsbarkeit, wie es die grundlegende Struktur der