Vor kurzem hat der Steiermärkische Landtag für die Steiermark ein Mittelstandsförderungsgesetz beschlossen, das nicht nur für Klein- und Mittelbetriebe zuständig sein soll, sondern auch für alle freien Berufe und vor allem für die Förderung der Ausbildung der Mitarbeiter in den Klein- und Mittelbetrieben. Ziel dieses Gesetzes ist die Schaffung einer möglichst ausgewogenen Struktur der steirischen Wirtschaft Sowie die Stärkung der Sicherung der Leistungskraft des gewerblichen Mittelstandes und der freien Berufe in der Steiermark.Wegen der wirtschaftsgeographisch ungünstigen Lage der