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Eine neuartige Gesetzesinitiative

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Vor kurzem hat der Steiermärkische Landtag für die Steiermark ein Mittelstandsförderungsgesetz beschlossen, das nicht nur für Klein- und Mittelbetriebe zuständig sein soll, sondern auch für alle freien Berufe und vor allem für die Förderung der Ausbildung der Mitarbeiter in den Klein- und Mittelbetrieben. Ziel dieses Gesetzes ist die Schaffung einer möglichst ausgewogenen Struktur der steirischen Wirtschaft Sowie die Stärkung der Sicherung der Leistungskraft des gewerblichen Mittelstandes und der freien Berufe in der Steiermark.

Wegen der wirtschaftsgeographisch ungünstigen Lage der Steiermark ist die Vermehrung und Sicherung der Arbeitsplätze im gewerblichen Mittelstand besonders vorrangig. Die Sicherstellung der Nahversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen des laufenden Bedarfes sowie die Unterstützung der Gründung und Übernahme eines Unternehmens des gewerblichen Mittelstandes ist ein weiteres Ziel des Gesetzes.

Nicht nur die materielle Förderung sieht das Gesetz vor, sondern vor allem auch die Förderung der Heranbildung eines qualifizierten Unternehmertums sowie eines diesem zugeordneten Mitarbeiterstandes. Damit hat der Steiermärkische Landtag freiwillig ein Gesetz beschlossen, das in seiner Durchführung die ohnedies schon vorbildliche Wirtschaftsforderung des Landes noch weiter quantitativ und qualitativ ausbauen wird.

Bekanntlich ist die steirische Wirtschaftsförderung schon bisher mit großem Abstand die höchste aller Wirtschaftsförderungen durch ein Bundesland. Gefördert wird nach dem neuen Gesetz mit zinsenbegünstigten Darlehen, mit Zinsenzuschüssen, mit nicht rückzahlbaren Beihilfen und Ausfallsbürgschaften. Erstmalig sollen auch im Anschluß an Investitionen Betriebsmittelkredite mit Zinsenzuschüssen gefördert werden können.

Mindestens alle zwei Jahre hat die Landesregierung dem Landtag einen schriftlichen Be richt über die wirtschaftliche und soziale Lage des gewerblichen Mittelstandes und der freien Berufe und die Ergebnisse der nach diesem Gesetz durchgeführten Förderungen und über die künftigen Erfordernisse vorzulegen.

Neu ist auch, daß die Landesregierung vor Beschlußfassung bei Förderungen, die mehr als eine Million Schilling und Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten betreffen, einen Beirat anzuhören hat. Typisch steirisch dabei ist, daß dieser Beirat politisch-paritätisch mit 2 :2 von ÖVP und SPÖ besetzt ist, womit die ÖVP als Mehrheitspartei dieses Landes im Sinne des „Steirischen Klimas” einen Akt kooperativen Demokratieverständnisses gesetzt hat.

In verbesserter Form sind auch die bisherigen Möglichkeiten der Fremdenverkehrsforderung in dieses neue Mittelstandsförderungsgesetz eingebaut, ebenso wie die Kleingewerbeförderung über den Fonds für gewerbliche Darlehen, der aus Mitteln des Landes und der Handelskammer gespeist wird und ein eigenes Kuratorium zur Vergabe der Kredite hat.

Als besonders vorbildlich güt seit Jahren die steirische Jungunternehmerförderung, mit welcher einem österreichischen Staatsbürger aus Anlaß einer Betriebsgründung oder Be- triebsübemahme in der Steiermark, wenn er das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, für die Beschaffung von Betriebsmitteln oder Durchführung von Investitionen eine besonders bevorzugte Förderung gewährt wird. Diese Förderung besteht in der Gewährung von Darlehen bis zu 300.000 Schilling mit einer Laufzeit von höchstens 10 Jahren und mit einer dreiprozentigen Verzinsung, wobei die ersten zwei Jphre tilgungsfrei sind. In gleicher Form werden auch Zinsenzuschüsse an Junguntemehmer bewilligt.

Abschließend muß festgestellt werden, daß sich etwa 70 Prozent der Österreicher zum Mittelstand zählen; der Begriff „Mittelstand” ist offensichtlich der Ausdruck des Selbstverständ- .nisses einer breiten leistungs- und aufstiegsorientierten Mittelschicht

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