Im Juni 1985 beschloß der Wiener Landtag ein neues Sozialhilfegesetz. Die wichtigsten Änderungen in diesem Gesetz: Schlechterstellung von Ausländern und Konventionsflüchtlingen (obwohl letztere österreichischen Staatsbürgern grundsätzlich gleichgestellt sind) sowie Kürzung der Sozialhilfe um 50 Prozent (bisher 20 Prozent), wenn vom zuständigen Sozialreferat „Arbeitsunwilligkeit" festgestellt wird.Da die Bundesregierung das Gesetz wegen seiner Bestimmungen über Flüchtlinge beein-sprucht hat, ist das Gesetz bis heute noch nicht in Kraft getreten. Es wird aber demnächst neuerlich im