Die Europäische Menschenrechtskonvention verbürgt jedermann das Recht auf freie Meinungsäußerung, welches die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen einschließt. Die Konvention läßt es allerdings zu, daß die Staaten Rundfunk- und Fernsehunternehmeri einem „Genehmigungsverfahren" unterwerfen.Hier stock' ich schon. Ist es ein Genehmigungsverfahren, wenn ein Konventionsstaat wie Österreich für den Rundfunk nicht bloß die Erteilung einer Konzession