Das Bautenministerium hat Ende März den seit langem angekündigten Entwurf eines neuen Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zur Begutachtung versendet. Das Gesetz soll für den Bereich der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft ein neues Wohnrecht schaffen und insbesondere die Rechte der Mieter und Nutzungsberechtigten stärken.Als Grundprinzip der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft wird das Kostendeckungsprinzip sehr ausführlich geregelt, demzufolge für den Grundanteil und die Miete bzw. das Nutzungsentgelt nur tatsächlich angefallene Kosten verrechnet werden dürfen. Der Entwurf sieht vor,